Wochenbett

Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme.

Bis zum 10. Tag nach der Geburt besuche ich Sie in der Regel täglich, wenn notwendig. Später nach Absprache mit Ihnen.

 

Von der Krankenkasse werden Besuche bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann ich Sie zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen.

Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).

 

 

Die Wochenbettbetreuung umfasst:

  • die Versorgung des Nabels

  • Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht)

  • Ernährungsberatung

  • Anleitung zur Pflege des Säuglings

  • Anleitung beim ersten Bad

  • Hilfe bei Blähungen

  • Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten

  • Beratung bei Flaschenernährung

  • Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss

  • Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung, des Wochenflusses und erste Übungen zur Rückbildung

  • beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung und Beikosteinführung

  • Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für Eltern und Kinder

 

Betreuung nach ambulanter Geburt

Haben Sie sich für eine ambulante Geburt im Geburts- oder Krankenhaus entschieden, dürfen Sie bei unauffälligem Verlauf schon wenige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause.

Der erste Wochenbettbesuch der Hebamme findet in der Regel am Tag der Geburt statt, bei Bedarf kann auch ein weiterer Besuch am selben Tag erfolgen.

 

 

 

Auf Wunsch wende ich Akupunktur im Wochenbett an,
wie zum Beispiel bei:

 

  • Rückbildungsstörungen

  • Milchmangel

  • Milchstau und Brustentzündung

  • wunden Brustwarzen

  • gegebenenfalls Wundschmerzen an der Dammnaht

  • psychischen Problemen im Wochenbett wie depressiver Verstimmung oder Schlaflosigkeit